Am 25.05.2018 ist die neue europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Hier finden Sie unsere Hinweise für alle Konzernunternehmen zum Datenschutz laut EU-Datenschutzgrundverordnung.

Hier finden Sie für alle Konzern­unternehmen die Informationen, die nach der EU-Datenschutz­grundverordnung bei der Erhebung personenbezogener Daten mitzuteilen sind.

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Wir führen fortlaufend eine Liste über Dienstleister, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die Liste ist Bestandteil der neuen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungsklauseln, die zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und den Datenschutzaufsichtsbehörden vereinbart wurden.

Dienstleisterliste Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung

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  • VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G.
  • Entsorgungsunternehmen zur Akten- und Datenträgervernichtung
  • IT-Wartungsunternehmen

Wenn Sie Auskünfte oder Erläuterungen wünschen, können Sie sich auch gern an unseren Datenschutzbeauftragten wenden:

David Küpperfahrenberg
Datenschutz-Beauftragter der VOLKSWOHL BUND Versicherungen
Südwall 37-41
44137 Dortmund
Telefon: 0231 / 54 33 - 692
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david.kuepperfahrenberg@volkswohl-bund.de

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